Rechtliches - Blätterteig
Blätterteiggebäcke sind Gebäcke aus Teigen ohne Triebmittel. Bei ihrer Herstellung werden mindestens 68;3 kg Butter oder die entsprechende Menge Milchfetterzeugnisse oder Margarine oder praktisch wasserfreie Fette; bezogen auf 100 kg Getreideerzeugnisse; verwendet.
Pasteten sind aus einem Grundteig und Fett ohne weitere Zutaten hergestellt. Weitere Erzeugnisse dieser Art sind z.B. Blätterteighalbfabrikate
Käseblätterteiggebäck; Schweineohren - Diese Gebäcke enthalten neben dem Grundteig und Fett; noch weitere Zutaten im Teig. Des Weiteren werden Blätterteigerzeugnisse mit Füllungen und/oder Auflage aus Früchten; Ölsamen; Fleischerzeugnissen; Milchprodukten und anderen Zutaten hergestellt. Zum Beispiel: Blätterteigteilchen; Fleischpasteten; Sahne-Blätterteig-Desserts; Mandel- oder Nussbrezeln.
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