Qualitätsmarzipan
Marzipan "GZ" mit Gütezeichen des Deutschen Konditorenbundes
Es darf nur Marzipanrohmasse M00 verwendet werden. Zusätze von Frischhalte- oder Aromatisierungsmitteln sind unzulässig. Der Wassergehalt darf nicht mehr als 16 % betragen. Der Marzipanrohmasse dürfen auf 1000 g höchstens 250 g Puderzucker zugesetzt werden.
Edelmarzipan
Als „Edelmarzipan" werden nur Erzeugnisse von überdurchschnittlicher Qualität bezeichnet. Für Edelmarzipan gelten folgende Qualitätsanforderungen:
a) Edelmarzipan enthält mindestens 70 Teile Marzipanrohmasse und maximal 30 Teile zugesetztem Zucker.
b) Zum Überziehen von Edelmarzipan werden alle Schokoladenarten der Anlage zur Kakao-Verordnung verwendet. Überzüge mit kakaohaltiger Fettglasur sind bei Edelmarzipan nicht üblich.
Die Bezeichnung „Edelmarzipan" wird nicht für Marzipanrohmasse als solche verwendet.
Lübecker Marzipan
Lübecker Marzipan ist seit 1984 eine Herkunftsbezeichnung und darf nur noch von Lübecker Firmen hergestellt werden. Nach RAL 0132 wird der Zuckerzusatz auf 50 Teile pro 100 Teile Rohmasse begrenzt. Bei "Lübecker Edelmarzipan" beträgt der Zuckerzusatz sogar nur 11 Teile auf 100 Teile Marzipanrohmasse.
Königsberger Marzipan
Königsberger Marzipan ist ein Edelmarzipan mit sehr niedrigem Zuckeranteil (100 - 200 g auf 1000 g Rohmasse). Typisch ist das Abflämmen der Erzeugnisse.